Verwaltungsgerichtshof 2007/73

2007/73Verwaltungsgerichtshof28.06.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.097,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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