Verwaltungsgerichtshof 2003/73

2003/73Verwaltungsgerichtshof25.09.1974

Regest

Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverständiger juristische Person Kammer Beirat Stellung des Vertretungsbefugten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2003/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.157,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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