Verwaltungsgerichtshof 1990/73

1990/73Verwaltungsgerichtshof11.03.1975

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Aufgliederung des Pauschbetrages in mehrere Teilbeträge Nichtausschöpfung des Pauschbetrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1990/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.155,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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