Verwaltungsgerichtshof 1957/73

1957/73Verwaltungsgerichtshof20.05.1957

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1957/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1957
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1957:1973001957.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von je S 600, (zusammen: S 1.200,) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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