Verwaltungsgerichtshof 1929/73

1929/73Verwaltungsgerichtshof01.04.1974

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1929/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.04.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1973001929.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 600, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.