Verwaltungsgerichtshof 1876/73

1876/73Verwaltungsgerichtshof30.10.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1876/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1974

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund je Beschwerdefall Aufwendungen in der Höhe von S 600,--, insgesamt daher S 1.800,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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