Verwaltungsgerichtshof 1795/73

1795/73Verwaltungsgerichtshof29.05.1974

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1795/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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