Verwaltungsgerichtshof 1689/73

1689/73Verwaltungsgerichtshof27.09.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1689/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.300,--- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.