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1555/73•Verwaltungsgerichtshof 1555/73
1555/73Verwaltungsgerichtshof19.03.1974
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Ablehnung aufsichtsbehördlicher Verfügung und Verweisungen auf frühere Entscheidungen Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Bescheidcharakter von auf AVG §68 Abs1 gestützten Erledigungen Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Aufsichtsbehördliche Verfügungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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