Verwaltungsgerichtshof 1501/73

1501/73Verwaltungsgerichtshof16.10.1973

Regest

Anrufung der obersten Behörde Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1501/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1973

Spruch

Die Beschwerde des J und der AP in N, beide vertreten durch Dr. Josef Heis, Rechtsanwalt in Innsbruck, Anichstraße 10/I, gegen den Gemeindevorstand der Gemeinde N, betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Bauangelegenheit, wird zurückgewiesen.

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