Verwaltungsgerichtshof 1488/73

1488/73Verwaltungsgerichtshof06.05.1975

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1488/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1973001488.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.647,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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