Verwaltungsgerichtshof 1360/73

1360/73Verwaltungsgerichtshof15.03.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1360/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 4.657,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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