Verwaltungsgerichtshof 1353/73

1353/73Verwaltungsgerichtshof08.02.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1353/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 1.125,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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