Verwaltungsgerichtshof 1333/73

1333/73Verwaltungsgerichtshof28.01.1974

Regest

Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1333/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Stadt Wiener Neustadt hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.053,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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