Verwaltungsgerichtshof 1273/73

1273/73Verwaltungsgerichtshof11.12.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1273/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1973001273.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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