Verwaltungsgerichtshof 1257/73

1257/73Verwaltungsgerichtshof14.11.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1257/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (FLD für Vorarlberg) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.707,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird in Höhe von S 920,-- zurück- und in Höhe von S 285,60 abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.