Verwaltungsgerichtshof 1240/73

1240/73Verwaltungsgerichtshof22.11.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1240/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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