Verwaltungsgerichtshof 1159/73

1159/73Verwaltungsgerichtshof19.12.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1159/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1973001159.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (FLD f Steiermark) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 4.665,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.