Verwaltungsgerichtshof 1103/73

1103/73Verwaltungsgerichtshof26.05.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1103/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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