Verwaltungsgerichtshof 1099/73

1099/73Verwaltungsgerichtshof23.11.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1099/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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