Verwaltungsgerichtshof 1090/73

1090/73Verwaltungsgerichtshof08.11.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1090/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1973001090.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Hinsichtlich der Kosten wird ein abgesonderter Beschluß ergehen.

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