Verwaltungsgerichtshof 1079/73

1079/73Verwaltungsgerichtshof12.12.1973

Regest

Straße mit öffentlichem Verkehr

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1079/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1973001079.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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