Verwaltungsgerichtshof 1076/73

1076/73Verwaltungsgerichtshof04.07.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1076/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- zu gleichem Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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