Verwaltungsgerichtshof 1054/73

1054/73Verwaltungsgerichtshof18.09.1974

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1054/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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