Verwaltungsgerichtshof 0994/73

0994/73Verwaltungsgerichtshof12.10.1973

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0994/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die drei Beschwerdeführerhaben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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