Verwaltungsgerichtshof 0981/73

0981/73Verwaltungsgerichtshof28.02.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0981/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S4.620,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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