Verwaltungsgerichtshof 0923/73

0923/73Verwaltungsgerichtshof16.11.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0923/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1973000923.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.082,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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