Verwaltungsgerichtshof 0899/73

0899/73Verwaltungsgerichtshof22.01.1974

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0899/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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