Verwaltungsgerichtshof 0786/73

0786/73Verwaltungsgerichtshof03.07.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0786/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1973000786.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird gegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.037,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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