Verwaltungsgerichtshof 0759/73

0759/73Verwaltungsgerichtshof27.11.1973

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0759/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 4.605,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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