Verwaltungsgerichtshof 0753/73

0753/73Verwaltungsgerichtshof23.10.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0753/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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