Verwaltungsgerichtshof 0690/73

0690/73Verwaltungsgerichtshof29.10.1973

Regest

Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0690/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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