Verwaltungsgerichtshof 0664/73

0664/73Verwaltungsgerichtshof08.10.1974

Regest

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0664/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung seines Punktes 2 (Ausspruch über die gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A vom 20. Juli 1972, Zl. IVa-694/71, erhobene Berufung) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen (Punkt 1 des angefochtenen Bescheides) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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