Verwaltungsgerichtshof 0622/73

0622/73Verwaltungsgerichtshof04.10.1973

Regest

Amtssachverständiger Person Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0622/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.075,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.