Verwaltungsgerichtshof 0549/73

0549/73Verwaltungsgerichtshof30.11.1973

Regest

Verfahrensbestimmungen Allgemein Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0549/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.607,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers nach Aufwandersatz wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.