Verwaltungsgerichtshof 0410/73

0410/73Verwaltungsgerichtshof11.10.1973

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0410/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.082,80 hinnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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