Verwaltungsgerichtshof 0337/73

0337/73Verwaltungsgerichtshof26.02.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0337/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.