Verwaltungsgerichtshof 0298/73

0298/73Verwaltungsgerichtshof07.09.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0298/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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