Verwaltungsgerichtshof 0292/73

0292/73Verwaltungsgerichtshof10.03.1975

Regest

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0292/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1973000292.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.512,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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