Verwaltungsgerichtshof 0283/73

0283/73Verwaltungsgerichtshof02.10.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0283/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1973

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von fünfmal S 2.000,-- (zusammen: S 10.000,--) binden zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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