Verwaltungsgerichtshof 0281/73

0281/73Verwaltungsgerichtshof21.09.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0281/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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