Verwaltungsgerichtshof 0184/73

0184/73Verwaltungsgerichtshof28.06.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0184/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.613,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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