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0181/73•Verwaltungsgerichtshof 0181/73
0181/73Verwaltungsgerichtshof12.12.1973
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht
Die Beschwerde des Dr. BO, Rechtsanwalt in S, als laut Edikt des Landesgerichtes Salzburg vom 18. Mai 1971, GZl. S 19 und 20/71 bestellter Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Firma M Co. KG. in T, sowie der persönlich haftenden Gesellschafterin AM, ebendort, gegen den Bescheid des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. November 1972, Zl. 158.083-II-13- 1972, betreffend die Aufhebung von Betriebsanlagengenehmigungen, wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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