Verwaltungsgerichtshof 0180/73

0180/73Verwaltungsgerichtshof05.06.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0180/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.06.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.112,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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