Verwaltungsgerichtshof 0144/73

0144/73Verwaltungsgerichtshof05.07.1973

Regest

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0144/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bundesland Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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