Verwaltungsgerichtshof 0045/73

0045/73Verwaltungsgerichtshof06.04.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0045/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.197,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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