Verwaltungsgerichtshof 1980/72

1980/72Verwaltungsgerichtshof18.10.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1980/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1972001980.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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