Verwaltungsgerichtshof 1934/72

1934/72Verwaltungsgerichtshof12.04.1973

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1934/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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