Verwaltungsgerichtshof 1914/72

1914/72Verwaltungsgerichtshof05.10.1973

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1914/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1973

Spruch

Die Beschwerde der Stadtgemeinde Leibnitz, vertreten durch ihren Bürgermeister, gegen die Steiermärkische Landesregierung, betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht in der Wasserversorgungssache des Dr. EA, wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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