Verwaltungsgerichtshof 1798/72

1798/72Verwaltungsgerichtshof16.02.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1798/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Oberösterreich) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.105,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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